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Unsere AGBs haben wir in Anlehnung an die Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen des DTV erstellt.
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung kann schriftlich per Post, Email oder Telefax erfolgen. Die Buchungsbestätigung hat ebenfalls schriftlich per Post, Email, oder Fax zu erfolgen.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich aus schliesslich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet. Die im Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schliessen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wenn der jeweilige Beherbergungsbetrieb es verlangt, ist mit der verbindlichen Buchung eine Anzahlung nach Vereinbarung zu zahlen. Andernfalls ist der vereinbarte Preis, einschliesslich der Nebenkosten, am Tage der Anreise fällig, soweit nicht anderes vereinbart ist.
§ 3 Rücktritt Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % bis 20 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Buchen ohne Risiko: Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§ 5 Mängel der Beherbergungsleistung Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine blosse Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
§ 6 Haftung Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 7 Verjährung Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
§ 8 Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschliesslich der Sitz des Beherbergungsbetrieb.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetrieb vereinbart.
§ 9 Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
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